Als Selfpublisher fragst du dich, ob du mit deinen E-Books Anspruch auf Ausschüttungen der VG Wort hast und wie dieser Prozess für dich funktioniert. Dies ist eine zentrale Frage, denn diese Einnahmequelle kann eine wertvolle Ergänzung zu deinen Tantiemen aus dem Verkauf deiner Bücher darstellen.
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Grundlagen der VG Wort Ausschüttungen für Selfpublisher
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ist eine Treuhand- und Verwertungsgesellschaft für Urheber von literarischen und publizistischen Werken. Sie sammelt und verteilt Gelder, die durch die gesetzlichen Vergütungsansprüche entstehen. Für Selfpublisher mit E-Books sind vor allem die Ausschüttungen relevant, die aus der Bibliothekstantieme und der Geräte- und leermedienabgabe resultieren.
Um von diesen Ausschüttungen profitieren zu können, musst du dich als Urheber bei der VG Wort registrieren und deine Werke anmelden. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, der oft mit Unsicherheiten verbunden ist, insbesondere wenn du neu in der Welt des Selfpublishings bist.
Wer kann von den VG Wort Ausschüttungen profitieren?
Grundsätzlich haben alle Urheber von literarischen und publizistischen Werken, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder deren Werke in Deutschland erschienen sind, Anspruch auf die Ausschüttungen der VG Wort. Dazu zählen auch Selfpublisher. Die VG Wort unterscheidet dabei nicht zwischen traditionell verlegten Autoren und Selfpublishings, solange die Werke bestimmte Kriterien erfüllen.
Welche Art von E-Books sind relevant?
Für die Ausschüttungen relevant sind E-Books, die als eigenständige literarische oder publizistische Werke gelten. Dazu gehören Romane, Kurzgeschichten, Sachbücher, Ratgeber, Gedichtbände und wissenschaftliche Texte. Nicht relevant sind in der Regel Werke, die rein visuellen oder auditiven Charakter haben, wie z.B. reine Bildbände ohne begleitenden Text oder Hörbücher, die nicht in Verbindung mit einem publizierten Text stehen.
Die Anmeldung bei der VG Wort
Der Prozess der Anmeldung bei der VG Wort erfordert Sorgfalt. Du musst deine Urheberschaft nachweisen und deine Werke, insbesondere deine E-Books, bei der VG Wort melden. Dies geschieht in der Regel über das Online-Portal der VG Wort.
- Registrierung als Urheber: Zuerst musst du dich als Urheber bei der VG Wort registrieren. Hierfür benötigst du persönliche Angaben und gegebenenfalls Nachweise über deine Urheberschaft.
- Anmeldung der Werke: Nach deiner Registrierung kannst du deine E-Books anmelden. Hierfür gibst du wichtige Daten wie Titel, ISBN (falls vorhanden), Erscheinungsdatum und Informationen zur Verbreitung an.
- Metadatenpflege: Es ist entscheidend, dass die von dir gemeldeten Metadaten korrekt und vollständig sind. Fehler hier können zu Problemen bei der Zuordnung und damit bei der Ausschüttung führen.
Die verschiedenen Ausschüttungsarten für E-Books
Die VG Wort schüttet Gelder aus verschiedenen Quellen aus. Für Selfpublisher mit E-Books sind insbesondere die folgenden beiden Hauptkategorien von Bedeutung:
1. Bibliothekstantieme (Bibliotheksabgabe)
Die Bibliothekstantieme wird aus öffentlichen Bibliotheken eingenommen. Diese Abgabe wird von Bibliotheken entrichtet, die digitale Inhalte zur Verfügung stellen. Wenn deine E-Books in den Katalogen von Bibliotheken geführt und dort digital ausgeliehen werden können, trägst du zu diesen Einnahmen bei. Die VG Wort verteilt diese Gelder an die Urheber, deren Werke in diesen Bibliotheken digital verfügbar sind.
- Digitale Ausleihen: Die genaue Berechnung der Ausschüttung basiert auf der Anzahl der digitalen Ausleihen deiner Werke in öffentlichen Bibliotheken.
- Vergütungssätze: Die Vergütungssätze werden von der VG Wort in Absprache mit den Verwertungsgesellschaften und den Bibliotheken festgelegt und können jährlich variieren.
- Meldung der Verfügbarkeit: Es ist wichtig, dass deine E-Books in den Systemen der Bibliotheken erfasst sind, damit deine Urheberschaft den digitalen Ausleihen zugeordnet werden kann.
2. Geräte- und Leermedienabgabe
Diese Abgabe bezieht sich auf die Einnahmen, die durch die Herstellung und den Vertrieb von Geräten (z.B. Smartphones, Tablets, E-Book-Reader) und Leermedien (z.B. USB-Sticks, Speicherkarten) entstehen, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden können. Ein Teil dieser Einnahmen wird von den Herstellern und Importeuren entrichtet und von der VG Wort verwaltet.
- Pauschalvergütung: Die Ausschüttung aus der Geräte- und Leermedienabgabe erfolgt in der Regel als Pauschale, die auf Basis der gemeldeten Werke und deren Verbreitung berechnet wird.
- Berücksichtigung der Verbreitung: Die Höhe der Ausschüttung kann davon abhängen, wie weit verbreitet dein E-Book ist und wie häufig es voraussichtlich genutzt wird.
- Gesamtausschüttung: Diese Abgabe fließt in einen Topf, aus dem dann die Vergütungen an die Urheber verteilt werden.
Voraussetzungen und Anforderungen für Selfpublisher
Damit du als Selfpublisher erfolgreich VG Wort Ausschüttungen erhalten kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die VG Wort hat klare Richtlinien, an die du dich halten musst.
Die Kernanforderungen im Überblick:
- Wohnsitz in Deutschland oder Veröffentlichung in Deutschland: Du musst entweder deinen Wohnsitz in Deutschland haben oder deine Werke müssen in Deutschland erschienen sein.
- Urheberschaft: Du musst der alleinige Urheber oder einer von mehreren Urhebern des Werkes sein.
- Literarischer oder publizistischer Charakter: Dein E-Book muss einen literarischen oder publizistischen Inhalt haben, der von der VG Wort anerkannt wird. Reine Bilderbücher oder ähnliche Werke ohne wesentlichen Textanteil sind in der Regel ausgeschlossen.
- Veröffentlichung über einen Verlag oder Selfpublishing-Plattform: Dein E-Book muss über einen Verlag oder eine Selfpublishing-Plattform veröffentlicht worden sein.
- Keine ausschließliche Nutzung für kommerzielle Zwecke durch Dritte: Die Nutzung deines Werkes darf nicht ausschließlich im kommerziellen Rahmen durch Dritte erfolgen, ohne dass du als Urheber beteiligt bist.
Was du bei der Anmeldung beachten musst:
- ISBN: Wenn dein E-Book eine ISBN hat, ist dies ein wichtiger Identifikator für die VG Wort. Auch für Selfpublisher ist die Beantragung einer ISBN empfehlenswert.
- Umfang des Werkes: Die VG Wort hat Mindestanforderungen an den Umfang von Werken, um sie für die Ausschüttungen zu berücksichtigen. Hierzu gehören in der Regel mindestens 24 Seiten für belletristische Werke.
- Meldefristen: Achte auf die Meldefristen der VG Wort. Versäumst du diese, können wichtige Ausschüttungsperioden verpasst werden.
- Aktualisierung von Daten: Halte deine Kontaktdaten und Werkangaben bei der VG Wort stets aktuell.
Die Ausschüttungsplanung und -abwicklung
Die Ausschüttungen der VG Wort erfolgen in bestimmten Zyklen. Es ist wichtig, dass du den Überblick behältst und die Prozesse verstehst.
Wann und wie werden die Ausschüttungen vorgenommen?
Die VG Wort schüttet die Gelder in der Regel einmal jährlich aus. Die genauen Termine variieren, werden aber von der VG Wort kommuniziert.

- Ausschüttungszyklen: Informiere dich über die spezifischen Ausschüttungszyklen für die verschiedenen Vergütungsarten.
- Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung auf dein hinterlegtes Konto.
- Abrechnungen: Du erhältst von der VG Wort eine detaillierte Abrechnung, aus der die einzelnen Posten und die Berechnungsgrundlage ersichtlich sind.
Was tun bei Problemen oder Fragen?
Sollten Probleme bei der Anmeldung oder Ausschüttung auftreten, ist es ratsam, sich direkt an den Kundenservice der VG Wort zu wenden. Sie können dir bei spezifischen Fragen zu deinem Fall weiterhelfen.
- Support der VG Wort: Die VG Wort bietet einen Kundenservice an, der bei Fragen zur Verfügung steht.
- Online-Portal: Nutze das Online-Portal der VG Wort für administrative Aufgaben und um den Status deiner Anmeldungen einzusehen.
- Informationsmaterial: Die VG Wort stellt auf ihrer Website umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung, das dir bei Fragen weiterhelfen kann.
Wissensübersicht: VG Wort Ausschüttungen für Selfpublisher E-Books
| Aspekt | Beschreibung für Selfpublisher | Relevanz für E-Books | Handlungsempfehlung |
|---|---|---|---|
| Anspruchsberechtigung | Urheber mit Wohnsitz in Deutschland oder Werke, die in Deutschland veröffentlicht wurden. | Literarische und publizistische E-Books sind relevant. | Stelle sicher, dass dein Wohnsitz oder die Veröffentlichung deinen Anspruch begründet. |
| Ausschüttungsquellen | Bibliothekstantieme (digitale Ausleihen) und Geräte- und Leermedienabgabe. | Erträge aus digitalen Bibliotheksausleihen und pauschale Abgaben werden berücksichtigt. | Registriere deine E-Books, um von beiden Quellen profitieren zu können. |
| Anmeldeprozess | Registrierung als Urheber und Anmeldung der einzelnen E-Books bei der VG Wort. | Korrekte Metadaten (Titel, ISBN, Erscheinungsdatum) sind entscheidend. | Nutze das Online-Portal der VG Wort und fülle alle Felder sorgfältig aus. |
| Voraussetzungen E-Book | Literarischer/publizistischer Charakter, Mindestseitenanzahl (oft 24 Seiten), Veröffentlichung über Verlag oder Plattform. | Textbasierte E-Books sind primär begünstigt. | Prüfe, ob dein E-Book den inhaltlichen und formalen Kriterien entspricht. |
| Ausschüttungszeitpunkt | In der Regel einmal jährlich. | Die Ausschüttung hängt von den Meldefristen und der Erfassung der Nutzung ab. | Behalte die jährlichen Ausschüttungszyklen im Auge und prüfe deine Abrechnungen. |
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Können Selfpublisher mit E-Books Ausschüttungen der VG Wort erhalten?
Muss ich meine E-Books mit einer ISBN anmelden, um Ausschüttungen von der VG Wort zu erhalten?
Eine ISBN ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert aber die eindeutige Identifizierung deiner E-Books durch die VG Wort erheblich und ist für die Zuordnung von Ausschüttungen sehr hilfreich. Wenn du deine E-Books über eine Selfpublishing-Plattform veröffentlichst, wird oft automatisch eine ISBN vergeben oder du kannst sie dort beantragen. Ohne ISBN kann die Zuordnung deiner Werke zu Ausschüttungsbeträgen erschwert sein.
Wie lange dauert es, bis ich die erste Ausschüttung von der VG Wort für meine E-Books erhalte?
Nachdem du dich und deine Werke bei der VG Wort angemeldet hast, beginnt die Erfassung der relevanten Daten. Die erste Ausschüttung erfolgt in der Regel im darauffolgenden Kalenderjahr. Es ist ein Prozess, der Zeit benötigt, da die VG Wort die Nutzung und die Einnahmen sammeln und verteilen muss.
Gelten die Ausschüttungen der VG Wort auch für E-Books, die ich über internationale Plattformen wie Amazon.com anbiete?
Für Ausschüttungen der VG Wort ist in erster Linie entscheidend, ob du deinen Wohnsitz in Deutschland hast oder ob das Werk in Deutschland erschienen ist. Die Veröffentlichung über internationale Plattformen ist an sich kein Ausschlusskriterium. Wichtig ist, dass die VG Wort die Nutzungsdaten für den deutschen Markt erfassen kann und dass dein Werk generell den Kriterien der VG Wort entspricht.
Was passiert, wenn ich mein E-Book nach der Anmeldung bei der VG Wort aktualisiere oder eine neue Auflage veröffentliche?
Wenn du Änderungen an deinem E-Book vornimmst oder eine neue Auflage veröffentlichst, solltest du dies der VG Wort melden. Insbesondere bei wesentlichen Änderungen oder wenn sich die ISBN ändert, ist eine erneute oder aktualisierte Anmeldung wichtig, damit die korrekte Version deines Werkes berücksichtigt wird und du weiterhin Anspruch auf Ausschüttungen hast.
Kann ich auch Ausschüttungen erhalten, wenn mein E-Book kostenlos als Download angeboten wird?
Die Ausschüttungen der VG Wort basieren in der Regel auf der kommerziellen Verwertung und der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, beispielsweise durch Verkäufe, Lizenzen oder digitale Ausleihen. Kostenlose Downloads, die keine direkte Einnahmequelle darstellen und nicht unter die spezifischen Regelungen der Bibliothekstantieme fallen, führen in der Regel nicht zu VG Wort Ausschüttungen.
Wie genau werden die Ausschüttungen aus der Bibliothekstantieme für E-Books berechnet?
Die Bibliothekstantieme wird aus den Einnahmen der öffentlichen Bibliotheken generiert, die digitale Medien erwerben und ihren Nutzern zur Verfügung stellen. Die VG Wort erhebt diese Gelder und verteilt sie basierend auf der Häufigkeit der digitalen Ausleihen der einzelnen Werke. Je öfter dein E-Book digital ausgeliehen wird, desto höher ist dein Anteil an dieser Ausschüttung. Die genauen Vergütungssätze werden von der VG Wort festgelegt.
Gibt es einen Mindestbetrag für Ausschüttungen, bevor die VG Wort eine Auszahlung vornimmt?
Ja, es gibt in der Regel einen Mindestbetrag, der erreicht werden muss, bevor die VG Wort eine Auszahlung vornimmt. Dieser Betrag kann je nach Ausschüttungsart und der aktuellen Satzung der VG Wort variieren. Beträge unterhalb dieses Mindestbetrags werden gesammelt und mit zukünftigen Ausschüttungen ausgezahlt, sobald die Schwelle überschritten ist.